Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kindertagesbetreuung Topolino (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder (nachfolgend „Kunden“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsabschluss
(1) Der Betreuungsvertrag kommt durch die Anmeldung des Kindes und die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Betreiber zustande.
(2) Mit der Anmeldung erkennen die Kunden diese AGB und die jeweils gültige Betreuungs- und Hausordnung als verbindlich an.
§3 Leistungen
(1) Der Betreiber verpflichtet sich, die vereinbarte Betreuung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den in der Einrichtung festgelegten pädagogischen Grundsätzen zu erbringen.
(2) Der Umfang der Betreuungsleistungen ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit sowie aus dem pädagogischen Konzept der Einrichtung.
§4 Betreuungszeiten und -gebühren
(1) Die Betreuungszeiten und entsprechenden Betreuungsgebühren werden individuell zwischen den Parteien vereinbart und sind im Betreuungsvertrag festgehalten.
(2) Änderungen der Betreuungszeiten und -gebühren bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Die Kunden verpflichten sich, alle für die Betreuung relevanten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Krankheiten des Kindes, insbesondere ansteckende Erkrankungen, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
§6 Beendigung des Vertrages
(1) Der Betreuungsvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von [Angabe der Kündigungsfrist, z.B. einem Monat zum Monatsende] gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§7 Haftung
(1) Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§8 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Betreuungsvertrag erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.